Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg ist ein Landeszeichen, dass es Verbrauchern erleichtert qualitativ hochwertige Produkte aus Baden-Württemberg zu erkennen.
Dabei kann man sich auf das Qualitätszeichen Baden-Württemberg besonders verlassen, da die Produkte, die das Siegel tragen, regelmäßig kontrolliert werden. Diese Kontrollen werden von unabhängigen Instituten vorgenommen. Wenn ein Produkt also dieses Zeichen tragen darf, kann man sich beim Einkaufen sicher sein, dass man auch das bekommt was das Siegel verspricht, und zwar:
Wenn Sie mehr über die Richtlinien oder das Kontrollsystem erfahren möchten folgen Sie bitte diesem Link.
Was passt besser zusammen als Bio und Baden-Württemberg?
Das „Biozeichen Baden-Württemberg“ ist ein Landeszeichen, das den Einkauf vereinfacht, indem es biologische Produkte mit gesicherter Qualität und nachvollziehbarer Herkunft aus Baden-Württemberg kennzeichnet.
Grundanforderung an Produkte mit dem „Biozeichen Baden-Württemberg“ ist die EU-Öko-Verordnung. Darüber hinaus müssen die Produkte grundsätzlich aus Betrieben kommen, die komplett auf die ökologische Produktion umgestellt haben. Außerdem gelten erhöhte Anforderungen an die Produktqualität sowie für die Fütterung und den Transport der Tiere.
Lebensmittel mit dem „Biozeichen Baden-Württemberg“ sind besonders sicher, da sie auf Betrieben produziert werden, die mindestens einmal jährlich kontrolliert werden. Diese Kontrollen führen ausschließlich Kontrollstellen durch, die vom Land Baden-Württemberg zugelassen wurden.
Wenn Sie mehr über die Richtlinien oder das Kontrollsystem erfahren möchten folgen Sie bitte diesem Link.
Produkte, die als garantiert traditionelle Spezialität bei der EU registriert sind, werden nicht wegen ihres Bezugs zur Region, sondern wegen bestimmter Merkmale geschützt. Entweder werden sie aus traditionellen Rohstoffen hergestellt oder sind nach einem traditionellen Verfahren hergestellt und/oder verarbeitet worden.
Für Deutschland gibt es bislang noch kein eingetragenes Produkt.
Beispiele: Serrano Schinken, Mozzarella, Geuze-Bier
Produkte, die als geschützte geografische Angabe im EU-Register eingetragen sind, zeigen zum einen bereits im Namen eine enge Verbindung zur Region. Das Agrarerzeugnis oder Lebensmittel muss in dem Herkunftsgebiet erzeugt und/oder verarbeitet und/oder hergestellt werden.
Beispiele: Schwarzwälder Schinken, Schwäbisch Hällisches Qualitätsschweinefleisch, Tomaten/ Gurken/ Blattsalate/ Feldsalate von der Insel Reichenau, Schwarzwald-Forelle
Einen noch engeren Bezug zur Region haben Produkte, die als geschützte Ursprungsbezeichnung im EU-Register eingetragen sind. Sie müssen sowohl im Herstellungsgebiet erzeugt, als auch hergestellt und verarbeitet worden sein.
Beispiele: Allgäuer Bergkäse, Allgäuer Emmentaler