Die EU-Kommission hat am im europäischen Amtsblatt den Eintrag „Filderkraut/Filderspitzkraut“ (g.g.A.) in das Register der EU für geschützte geografische Angaben (g.g.A.) und Ursprungsbezeichnungen (g.U.) veröffentlicht. Am 15. November wurden Sie durch Minister Alexander Bonde auch offiziell in die Genießergalerie aller geschützten Spezialitäten in Baden-Württemberg aufgenommen.
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